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Familienrecht aus Osnabrück: Neuberechnung Unterhalt 2015!
News vom 8.1.2015:Sie wohnen in Osnabrück oder in Lotte, Westerkappeln oder Ibbenbüren und Umgebung?
Dann gelten für Sie ab 01.01.2015 neue Maßstäbe bei der Berechnung von Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt. Viele Einzelheiten zum Unterhaltsrecht, wie z. B. die Höhe des eigenen Existenzminimums, sind im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten, verabschieden die jeweils zuständigen Oberlandesgerichte in der Regel unterhaltsrechtliche Leitlinien, die im Internet veröffentlicht sind.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Doppelter Urlaub? Verfallfrist!
News vom 6. Januar 2015: Der Kläger wechselte im Laufe des Jahres 2010 seine Arbeitsstelle und war ab April in einem Lebensmittelmarkt tätig. Für das Jahr 2010 lehnte der neue Arbeitgeber die Gewährung von Urlaub ab, weil dem Kläger bereits von seinem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden war.
Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2015!!!!
Wir wünschen allen Mandantinnen und Mandanten, sowie Geschäftsfreunden und Mitarbeitern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2015.
Familienrecht aus Osnabrück: Düsseldorfer Tabelle 2015 neu!!
News vom 11.12.2014: Ab 01.01.2015 müssen Sie umfangreiche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle und im Unterhaltsrecht beachten:
In der Düsseldorfer Tabelle ist die Höhe des Unterhaltsanspruchs für Kinder geregelt. Die Unterhaltsbeträge selbst bleiben ab 01.01.2015 unverändert, so dass auch zukünftig bei Nettogehältern bis zu 1.500,- € grundsätzlich für bis zu 5-jährige Kinder 225,00 €, für 6- bis 11-jährige Kinder 272,00 € und für 12- bis 17-jährige Kinder 334,00 € Kindesunterhalt gezahlt werden muss.
Familienrecht aus Osnabrück: Schwiegereltern können Geschenke bis zu 10 Jahre zurückfordern!!
News vom 5.12.2014: Der Vater der Ehefrau übertrug im Jahr 1993 auf seine Tochter und seinen Schwiegersohn ein Haus, in dem die Eheleute mit ihren Kindern zukünftig wohnten. Im Jahr 2004 trennten sich die Eheleute, konnten sich über die Aufteilung des Hauses aber nicht einigen. Der Schwiegersohn beantragte deshalb die Teilungsversteigerung des Grundbesitzes, woraufhin der Schwiegervater vom Schwiegersohn die Rückübertragung des hälftigen Grundstücks verlangte. Diesen Anspruch trat er später an seine Tochter ab, die dann den Ehemann entsprechend verklagte.
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