Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Sachverständiger und Begleitperson

12. März 2015

News vom 12. März .2015: Die Eltern streiten inzwischen in 2. Instanz über eine Umgangsvereinbarung. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zur Klärung des Kindswohls ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Die vom Gericht bestellte Sachverständige lehnte gegenüber dem Kindesvater ab, dass dieser bei der Exploration eine Begleitperson mitbringt. Daraufhin lehnte der Vater die Sachverständige als befangen ab und hatte damit teilweise Erfolg.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Dieser Trick beim Urlaub zieht nicht!

02. März 2015

News vom 2.März 2015: Der Kläger war bei seinem Arbeitgeber seit 1987 beschäftigt und wurde fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Im Kündigungsschreiben führte der Arbeitgeber aus, dass der Arbeitnehmer für den Fall, dass die fristlose Kündigung nicht greift, von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird unter Anrechnung auf seine Urlaubsansprüche.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Auszubildende und Kündigung

17. Februar 2015

News vom 17.2.2015: Der Auszubildende zum Bankkaufmann war u.a. beauftragt, das im Nachttresor befindliche Geld zu zählen.

Später wurde ein Fehlbestand in der Kasse von 500,00 € festgestellt. Im Rahmen eines Personalgesprächs äußerte der Auszubildende die Höhe des Fehlbetrages, ohne dass zuvor nach Darstellung der ausbildenden Bank dieser Betrag genannt worden sei. Der Auszubildende sei nur auf eine unbezifferte Kassendifferenz angesprochen worden. Die Bank kündigte daraufhin das Ausbildungsverhältnis fristlos, weil ein begründeter Verdacht der Entwendung des Fehlbetrages auf Grund der Äußerung des Auszubildenden bestehe.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Altersrente und trotzdem weiter arbeiten?

12. Februar 2015

News vom 12.2.2015: Der 1945 geborene Kläger arbeitete langjährig bei einer Firma.

Ab 2010 bezog er Altersrente. Die Arbeitsvertragsparteien vereinbarten eine zweimalige Verlängerung des Arbeitsverhältnisses und zudem, dass ein Nachfolger eingearbeitet werden sollte. Der Arbeitnehmer war mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Befristung nicht einverstanden und klagte auf Weiterbeschäftigung.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Sexuelle Belästigung und Kündigung

05. Februar 2015

News vom 5.2.2015: Der Kläger war bei der Beklagten seit fast 20 Jahren als Kfz-Mechaniker beschäftigt.

Im Juli 2012 traf der Kläger auf eine Mitarbeiterin eines externen Reinigungsunternehmens und kam mit ihr ins Gespräch. Im Rahmen des Gesprächs äußerte der Kläger zu der Frau, dass sie einen schönen Busen habe und berührte sie an einer Brust. Die Mitarbeiterin verbot sich das und erklärte, dass sie es nicht wünsche, woraufhin der Kläger von ihr abließ. Die Arbeitgeberin des Klägers wurde den Vorfall informiert und bat den Kläger zu einem Personalgespräch, in dem dieser äußerte, dass ihm die Sache furchtbar leid täte und er sich schäme, es werde sich nicht wiederholen. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.

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