News
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Auszubildende und Kündigung
News vom 17.2.2015: Der Auszubildende zum Bankkaufmann war u.a. beauftragt, das im Nachttresor befindliche Geld zu zählen.
Später wurde ein Fehlbestand in der Kasse von 500,00 € festgestellt. Im Rahmen eines Personalgesprächs äußerte der Auszubildende die Höhe des Fehlbetrages, ohne dass zuvor nach Darstellung der ausbildenden Bank dieser Betrag genannt worden sei. Der Auszubildende sei nur auf eine unbezifferte Kassendifferenz angesprochen worden. Die Bank kündigte daraufhin das Ausbildungsverhältnis fristlos, weil ein begründeter Verdacht der Entwendung des Fehlbetrages auf Grund der Äußerung des Auszubildenden bestehe.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Altersrente und trotzdem weiter arbeiten?
News vom 12.2.2015: Der 1945 geborene Kläger arbeitete langjährig bei einer Firma.
Ab 2010 bezog er Altersrente. Die Arbeitsvertragsparteien vereinbarten eine zweimalige Verlängerung des Arbeitsverhältnisses und zudem, dass ein Nachfolger eingearbeitet werden sollte. Der Arbeitnehmer war mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Befristung nicht einverstanden und klagte auf Weiterbeschäftigung.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Sexuelle Belästigung und Kündigung
News vom 5.2.2015: Der Kläger war bei der Beklagten seit fast 20 Jahren als Kfz-Mechaniker beschäftigt.
Im Juli 2012 traf der Kläger auf eine Mitarbeiterin eines externen Reinigungsunternehmens und kam mit ihr ins Gespräch. Im Rahmen des Gesprächs äußerte der Kläger zu der Frau, dass sie einen schönen Busen habe und berührte sie an einer Brust. Die Mitarbeiterin verbot sich das und erklärte, dass sie es nicht wünsche, woraufhin der Kläger von ihr abließ. Die Arbeitgeberin des Klägers wurde den Vorfall informiert und bat den Kläger zu einem Personalgespräch, in dem dieser äußerte, dass ihm die Sache furchtbar leid täte und er sich schäme, es werde sich nicht wiederholen. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.
Familienrecht aus Osnabrück: Begrenztes Realsplitting und Unterhalt
News vom 28.1.2015: Viele Ehegatten ändern zum 01.01.2015 auf Grund einer im Jahr 2014 erfolgten Trennung ihre Steuerklasse. Näheres erläutern wir hier:
Durch die Änderung der Steuerklasse kommt es in der Regel zu einer Reduzierung des Einkommens. Ab diesem Zeitpunkt ist zu prüfen, ob durch die Zahlung von Ehegattenunterhalt Steuervorteile in Anspruch genommen werden können. Hier handelt es sich um das sogenannte begrenzte Realsplitting und bedeutet, dass Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten bis zur Höhe von 13.805,00 € im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können und damit wieder zur einer Erhöhung des Nettoeinkommens führen. Es kann schon zu Jahresbeginn ein entsprechender Freibetrag berücksichtigt werden, sodass die steuerliche Entlastung schon im ersten Monat spürbar wird.
Familienrecht aus Osnabrück: Elternunterhalt neu ab 2015?
News vom 15.1.2015: Befindet sich Ihre Eltern im Pflegeheim und werden Sie vom zuständigen Sozialamt auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen, ergeben sich für Sie ab 2015 maßgebliche Änderungen.
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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