Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Krankenvorsorgeunterhalt und Basistarif

24. August 2015

News vom 24.8.2015: Die seit 1974 bestehende Ehe der Beteiligten wurde im Jahr 2001 geschieden. Der Ehemann, ein Polizeibeamter, zahlte an seine Ehefrau sowohl Elementarunterhalt als auch Krankenvorsorgeunterhalt.

Mit seiner Klage beansprucht der Polizeibeamte eine Herabsenkung des Unterhalts, weil er im Jahr 2011 pensioniert wurde und zudem seine geschiedene Ehefrau verpflichtet sei, den finanziell günstigeren Basistarif in der privaten Krankenversicherung zu wählen.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht

11. August 2015

News vom 11.08.2015: Die Klägerin beanspruchte als Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen früherem Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung. In der maßgeblichen Pensionsregelung war eine sogenannte „Spätehenregelung“ enthalten, die für die Zahlung einer Witwenrente voraussetzte, dass die Ehe vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wurde, was hier nicht der Fall war. Die Witwe hielt die Regelung für unwirksam und klagte auf Zahlung der Pension.

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Blitzmeldung: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindesunterhalt ab 1. August!!!

28. Juli 2015

News vom 28.7.2015: Soeben hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den ab 1.8.2015 geltenden erhöhten  Kindesunterhalt bekannt gegeben.

Ab dem 1.8.2015 steigt der monatliche Unterhalt für jedes Kind  um ca. 12,- € an. Zwar steigt – sogar rückwirkend zum 1.1.2015 – auch das Kindergeld an, was auf den Unterhalt angerechnet wird. Das wird aber erst ab 2016 berücksichtigt.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Unwirksame Kündigung trotz fehlendem Kündigungsschutz!!

28. Juli 2015

News  vom 28.07.2015: Die zum Zeitpunkt der Kündigung 63 Jahre alte Klägerin war seit mehr als 20 Jahren in einer Gemeinschaftspraxis als Arzthelferin beschäftigt. Neben ihr waren noch 4 weitere jüngere Arbeitnehmerinnen tätig. Die Inhaber der Praxis kündigten das Arbeitsverhältnis unter Hinweis darauf, dass eine Umstrukturierung der Praxis erforderlich sei. Die Mitarbeiterin wandte sich beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung und zwar auch deshalb, weil der Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung ausgeführt hatte, die Klägerin sei bereits pensionsberechtigt. Sie fühlte sich deshalb wegen ihres Alters diskriminiert.

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Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt für den nicht verheirateten Partner

15. Juli 2015

News vom 15. Juli 2015: Die Beteiligten waren nicht miteinander verheiratet und Eltern eines im Jahr 2010 geborenen Sohnes, der am sog. Down-Syndrom leidet. Das Kind wurde von der Mutter betreut, die ihr Studium für das Lehramt in Folge der Schwangerschaft und der Geburt des Kindes unterbrochen hatte. Ihr Studium hat sie inzwischen, nachdem sie mit ihrem Sohn zu ihren Eltern verzogen ist, wieder aufgenommen.

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