Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Blitzmeldung: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindesunterhalt ab 1. August!!!

28. Juli 2015

News vom 28.7.2015: Soeben hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den ab 1.8.2015 geltenden erhöhten  Kindesunterhalt bekannt gegeben.

Ab dem 1.8.2015 steigt der monatliche Unterhalt für jedes Kind  um ca. 12,- € an. Zwar steigt – sogar rückwirkend zum 1.1.2015 – auch das Kindergeld an, was auf den Unterhalt angerechnet wird. Das wird aber erst ab 2016 berücksichtigt.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Unwirksame Kündigung trotz fehlendem Kündigungsschutz!!

28. Juli 2015

News  vom 28.07.2015: Die zum Zeitpunkt der Kündigung 63 Jahre alte Klägerin war seit mehr als 20 Jahren in einer Gemeinschaftspraxis als Arzthelferin beschäftigt. Neben ihr waren noch 4 weitere jüngere Arbeitnehmerinnen tätig. Die Inhaber der Praxis kündigten das Arbeitsverhältnis unter Hinweis darauf, dass eine Umstrukturierung der Praxis erforderlich sei. Die Mitarbeiterin wandte sich beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung und zwar auch deshalb, weil der Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung ausgeführt hatte, die Klägerin sei bereits pensionsberechtigt. Sie fühlte sich deshalb wegen ihres Alters diskriminiert.

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Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt für den nicht verheirateten Partner

15. Juli 2015

News vom 15. Juli 2015: Die Beteiligten waren nicht miteinander verheiratet und Eltern eines im Jahr 2010 geborenen Sohnes, der am sog. Down-Syndrom leidet. Das Kind wurde von der Mutter betreut, die ihr Studium für das Lehramt in Folge der Schwangerschaft und der Geburt des Kindes unterbrochen hatte. Ihr Studium hat sie inzwischen, nachdem sie mit ihrem Sohn zu ihren Eltern verzogen ist, wieder aufgenommen.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Diskriminierung bei Bewerbung um Arbeitplatz

26. Juni 2015

News vom 26.6.2015: Der als Rechtsanwalt tätige Volljurist bewarb sich für ein Trainee-Programm eines Versicherungskonzerns. Die Versicherung suchte Berufsanfänger zur späteren Integration in die eigene Verwaltung. Der Bewerber hatte bereits 2001 seine Ausbildung zum Volljuristen abgeschlossen und verwies in seiner schriftlichen Bewerbung auf eine frühere leitende Tätigkeit für einen Rechtsschutzversicherer und hob hervor, dass er gewohnt sei, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig zu arbeiten.
Seine Bewerbung wurde abgelehnt, woraufhin der Bewerber eine Entschädigung von 14.000,00 € verlangte. Die Versicherung lud ihn darauf hin noch einmal zu einem Bewerbungsgespräch ein, was der Kläger abgelehnte und sodann seinen Anspruch gerichtlich verfolgte.

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Familienrecht aus Osnabrück: Muss man den Mindestunterhalt für Kinder immer zahlen?

16. Juni 2015

News vom 16. Juni 2015: Die Mutter einer 11-jährigen Tochter bezog Arbeitslosengeld II und wurde von dieser zur Zahlung des Mindest-Kindesunterhalts gerichtlich in Anspruch genommen. Die Mutter berief sich darauf, zur Zahlung finanziell nicht in der Lage zu sein, da sie keine realistische Berufschance und sie in den letzten 20 Jahren dem Arbeitsmarkt effektiv nur 6 Jahre zur Verfügung gestanden habe und zuletzt durch einen Bandscheibenvorfall aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sei.

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