News
Familienrecht aus Osnabrück: Sachverständige und Gutachten im Familienrecht
Anwälte fordern seit Jahren mehr Transparenz familiengerichtlicher Gutachten.
Am 15.09.2015 haben sich Experten des Deutschen Anwaltsverein und Medizinischer- und Psychologischer Fachverbände darauf geeinigt, dass zukünftig „Mindestanforderung an Gutachten im Kindschaftsrecht“ gelten sollen.
Familienrecht aus Osnabrück: Zugewinn und Schenkungen
News vom 17.9.2015: Die Eheleute streiten im Rahmen ihres Scheidungsverfahrens um Zugewinnausgleich. Dabei waren zahlreiche Positionen zwischen den Eheleute streitig. So ging es auch um einen Pkw, den die Ehefrau für den schwerbehinderten Sohn von einer gemeinnützigen Stiftung schenkungsweise erhalten hatte.
Familienrecht aus Osnabrück: Gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge?
News vom 4.9.2015: Die geschiedene Mutter einer 15jährigen Tochter beantragte beim Gericht die alleinige elterliche Sorge, womit ihr früherer Ehemann nicht einverstanden war. Die Mutter verwies auf Drogen- und Alkoholprobleme des Kindes, die einen mehrwöchigen stationären Aufenthalt erfordert hatten, wobei die Tochter sich inzwischen aber wieder stabilisiert hat. Sie begründete ihren Antrag damit, dass mit dem Vater keine Kommunikationsfähigkeit bestehe und sie wegen der Labilität der Tochter die alleinige Entscheidungsbefugnis benötige.
Familienrecht aus Osnabrück: Krankenvorsorgeunterhalt und Basistarif
News vom 24.8.2015: Die seit 1974 bestehende Ehe der Beteiligten wurde im Jahr 2001 geschieden. Der Ehemann, ein Polizeibeamter, zahlte an seine Ehefrau sowohl Elementarunterhalt als auch Krankenvorsorgeunterhalt.
Mit seiner Klage beansprucht der Polizeibeamte eine Herabsenkung des Unterhalts, weil er im Jahr 2011 pensioniert wurde und zudem seine geschiedene Ehefrau verpflichtet sei, den finanziell günstigeren Basistarif in der privaten Krankenversicherung zu wählen.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht
News vom 11.08.2015: Die Klägerin beanspruchte als Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen früherem Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung. In der maßgeblichen Pensionsregelung war eine sogenannte „Spätehenregelung“ enthalten, die für die Zahlung einer Witwenrente voraussetzte, dass die Ehe vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wurde, was hier nicht der Fall war. Die Witwe hielt die Regelung für unwirksam und klagte auf Zahlung der Pension.
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