Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Sparguthaben der Kinder und Elternhaftung

23. Oktober 2015

Urteil vom 28.5.2015: Nach der Trennung der Eltern hob die Mutter eines Kindes von dessen Sparbuch das komplette Guthaben ab und verwendete dies nach ihrer Behauptung für Zwecke des Kindes, z.B. ein Kinderbett etc.

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Familienrecht aus Osnabrück: Nicht der Vater und trotzdem Unterhalt?

02. Oktober 2015

News vom 2.10.2015: Die Mutter eines im Jahr 2008 geborenen Kindes verlangte von ihrem früheren Partner Unterhalt für das Kind, obwohl dieser nicht der Vater des Kindes war.

Dieser war zeugungsunfähig und besorgte auf Grund des Kindeswunsches seiner Partnerin Fremdsperma, mit dem eine heterologe Insemination durchgeführt wurde.

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Familienrecht aus Osnabrück: Sachverständige und Gutachten im Familienrecht

25. September 2015

Anwälte fordern seit Jahren mehr Transparenz familiengerichtlicher Gutachten.

Am 15.09.2015 haben sich Experten des Deutschen Anwaltsverein und Medizinischer- und Psychologischer Fachverbände darauf geeinigt, dass zukünftig „Mindestanforderung an Gutachten im Kindschaftsrecht“ gelten sollen.

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Familienrecht aus Osnabrück: Zugewinn und Schenkungen

17. September 2015

News vom 17.9.2015: Die Eheleute streiten im Rahmen ihres Scheidungsverfahrens um Zugewinnausgleich. Dabei waren zahlreiche Positionen zwischen den Eheleute streitig. So ging es auch um einen Pkw, den die Ehefrau für den schwerbehinderten Sohn von einer gemeinnützigen Stiftung schenkungsweise erhalten hatte.

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Familienrecht aus Osnabrück: Gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge?

04. September 2015

News vom 4.9.2015: Die geschiedene Mutter einer 15jährigen Tochter beantragte beim Gericht die alleinige elterliche Sorge, womit ihr früherer Ehemann nicht einverstanden war. Die Mutter verwies auf Drogen- und Alkoholprobleme des Kindes, die einen mehrwöchigen stationären Aufenthalt erfordert hatten, wobei die Tochter sich inzwischen aber wieder stabilisiert hat. Sie begründete ihren Antrag damit, dass mit dem Vater keine Kommunikationsfähigkeit bestehe und sie wegen der Labilität der Tochter die alleinige Entscheidungsbefugnis benötige.

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