Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Düsseldorfer Tabelle 2016 neu

10. Dezember 2015

Eilmeldung vom 10.12.2015!

Soeben sind die neuen Sätze der Düsseldorfer Tabelle 2016 bekanntgegeben worden.

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Familienrecht aus Osnabrück: Steuerklasse im Unterhalt

02. Dezember 2015

News vom 2.12.2015: Wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten im Jahr 2015 getrennt haben und ihr Einkommen noch nach Lohnsteuerklasse III versteuert wird, ist es nun höchste Zeit, eine neue Steuerklasse zu beantragen, um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden. Entgegen einer weiter verbreiteten Meinung reicht es für die Inanspruchnahme der Steuerklasse III nicht aus, lediglich verheiratet zu sein. Dies ist nur eine von zwei Voraussetzungen. Darüber hinaus dürfen die Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt leben.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Probezeit im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis

23. November 2015

News vom 23.11.2015: Der Kläger absolvierte zunächst bei der Beklagten ein mehrmonatiges Praktikum.

Im Anschluss daran wurde ein Ausbildungsvertrag mit einer dreimonatigen Probezeit vereinbart. Kurz vor Ablauf der Dreimonatsfrist kündigte die Beklagte das Ausbildungsverhältnis, was der Auszubildende für unwirksam hielt. Er vertrat die Auffassung, dass das vorausgegangene Praktikum auf die Probezeit anzurechnen sein.

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Familienrecht aus Osnabrück: Kindergeld, Unterhalt und ID-Nummer

12. November 2015

News vom 12.11.2015: Der Bezug von Kindergeld ist für viele Familien/Alleinerziehende von existenzieller Bedeutung.

Zur Zeit schüren viele Pressemeldungen bei Betroffenenen völlig zu Unrecht Befürchtungen, die Zahlung des Kindergeldes werde ab Januar 2016 eingestellt, wenn der Kindergeldkasse nicht Steuer-Identifikationsnummern mitgeteilt werden. Das ist vollkommener Humbug:

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Familienrecht aus Osnabrück: Verzicht auf Trennungsunterhalt bei hohen Einkünften

30. Oktober 2015

News vom 30.10.2015: Die getrennten Eheleute hatten in einem Ehevertrag den Anspruch der Ehefrau auf Trennungsunterhalt auf höchstens 3.000,- € beschränkt. Nach der Trennung beanspruchte die Ehefrau unter Hinweis auf eine vermeintliche Unwirksamkeit dieser Vereinbarung die Zahlung eines Unterhalts von ca. 9.000,- € insgesamt monatlich.

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