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Familienrecht aus Osnabrück: Berechnung Elternunterhalt nicht verheirateter Kinder
News vom 22.3.2016: Der erwachsene Sohn eines 75 Jahre alten pflegebedürftigen Rentners wurde vom Sozialhilfeträger auf Elternunterhalt in Anspruch genommen. Der Sohn lebte mit seiner Lebensgefährtin zusammen, mit der er ein gemeinsames Kind hat. In den ersten beiden Instanzen wurde der Sohn zu Unterhaltsleistungen herangezogen.
Familienrecht aus Osnabrück: Keine Arbeit und trotzdem Unterhalt zahlen?
News vom 14.3.2016: Mit der Klage wurde der Vater eines 2003 geborenen Kindes auf Zahlung von Mindestunterhalt in Anspruch genommen.
Der Vater hatte nach dem Hauptschulabschlusses eine Ausbildung begonnen, jedoch nicht abgeschlossen. Er arbeitete sodann als ungelernte Kraft bei Zeitarbeitsfirmen, teilweise auch in einer Autowaschanlage, wo er ca. 1.300,00 € netto verdiente. Seit Ende 2014 ist er arbeitslos.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Anspruch auf Weihnachtsgeld und Sonderzuwendung
Urteil vom 13.05.2015: Der Arbeitnehmer war ca. 20 Jahre bei seinem Arbeitgeber als Bauleiter beschäftigt und bekam in den Jahren 2007 bis 2009 im November ein Weihnachtsgeld in unterschiedlicher Höhe. Darüber hinaus im Monat Januar einen als „Sonderzahlung“ bezeichneten Betrag, ebenfalls in unterschiedlicher Höhe.
Familienrecht aus Osnabrück: Vermögenssorge für Kinder nach der Scheidung
News vom 18.02.2016: Elternteile haben die Möglichkeit, den anderen Elternteil von der Verwaltung des Vermögens der Kinder auszuschließen.
Haben Eltern für ein Kind die gemeinsame elterliche Sorge und zwar unabhängig davon, ob sie nun verheiratet sind oder nicht, müssen die Eltern grundsätzlich alle das Kind betreffenden Angelegenheiten gemeinsam entscheiden. Dazu gehört z.B. im Rahmen der Vermögenssorge die Eröffnung und Betreuung eines Bank- oder Depotkontos. Viele Eltern sparen für ihre Kinder Geld an und möchten den „Zugriff“ des anderen Elternteils auf dieses Konto verhindern.
Familienrecht aus Osnabrück: Rückforderung durch Schwiegereltern
News vom 8. Februar 2016: Die Schwiegereltern beanspruchen von ihrem Schwiegersohn die Rückzahlung von Geldgeschenken.
Die Tochter und der Schwiegersohn hatten 1988 geheiratet und sich Anfang 2006 getrennt. Die Scheidung erfolgte im Jahr 2010. Während der Ehe schenkten die Schwiegereltern ihrer Tochter und dem Schwiegersohn im Rahmen der Finanzierung eines Eigenheims einen Betrag von knapp 60.000,00 €, von denen sie mit ihrer Klage ca. 15.000,00 € zurückforderten.
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