News
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Anspruch auf Weihnachtsgeld und Sonderzuwendung
Urteil vom 13.05.2015: Der Arbeitnehmer war ca. 20 Jahre bei seinem Arbeitgeber als Bauleiter beschäftigt und bekam in den Jahren 2007 bis 2009 im November ein Weihnachtsgeld in unterschiedlicher Höhe. Darüber hinaus im Monat Januar einen als „Sonderzahlung“ bezeichneten Betrag, ebenfalls in unterschiedlicher Höhe.
Familienrecht aus Osnabrück: Vermögenssorge für Kinder nach der Scheidung
News vom 18.02.2016: Elternteile haben die Möglichkeit, den anderen Elternteil von der Verwaltung des Vermögens der Kinder auszuschließen.
Haben Eltern für ein Kind die gemeinsame elterliche Sorge und zwar unabhängig davon, ob sie nun verheiratet sind oder nicht, müssen die Eltern grundsätzlich alle das Kind betreffenden Angelegenheiten gemeinsam entscheiden. Dazu gehört z.B. im Rahmen der Vermögenssorge die Eröffnung und Betreuung eines Bank- oder Depotkontos. Viele Eltern sparen für ihre Kinder Geld an und möchten den „Zugriff“ des anderen Elternteils auf dieses Konto verhindern.
Familienrecht aus Osnabrück: Rückforderung durch Schwiegereltern
News vom 8. Februar 2016: Die Schwiegereltern beanspruchen von ihrem Schwiegersohn die Rückzahlung von Geldgeschenken.
Die Tochter und der Schwiegersohn hatten 1988 geheiratet und sich Anfang 2006 getrennt. Die Scheidung erfolgte im Jahr 2010. Während der Ehe schenkten die Schwiegereltern ihrer Tochter und dem Schwiegersohn im Rahmen der Finanzierung eines Eigenheims einen Betrag von knapp 60.000,00 €, von denen sie mit ihrer Klage ca. 15.000,00 € zurückforderten.
Familienrecht aus Osnabrück: Umgangsrecht für Großeltern, Verwandte und Bezugspersonen
News vom 26.1.2016: Die Großtante eines 2011 geborenen Kindes hatte zu diesem ab der Geburt Kontakt.
Die Kindeseltern trennten sich und die Antragstellerin betreute das Kind dann über einen Zeitraum von 10 Monaten jedes 3. Wochenende für ca. 5 Stunden in ihrem Haushalt. In diesen Phasen war sie für das Kind alleine verantwortlich. Mit ihrem Antrag bei Gericht beanspruchte die Großtante, nachdem sie das Kind nicht mehr sehen durfte, Umgang mit dem Kind.
Arbeitsrecht aus Osnabrück: Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung 2016
Arbeitnehmer erhalten nach einer Erkrankung, soweit das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen bestanden hat, Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber.
Nach der Gesetzeslage erhalten Sie 6 Wochen lang vom Arbeitgeber das vereinbarte Gehalt. Ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Dies beträgt 70 % des Bruttomonatslohns. Auch während dieser Zeit zahlen Sie weiterhin nach der Höhe des Krankengeldes Ihre Beiträge zur Sozialversicherung, also z. B. zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
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