Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Familienrecht aus Osnabrück: Investitionen zugunster der Schwiegereltern

28. April 2016

News vom 28.4.2016:: Der Kläger lebte mit seiner Lebensgefährtin, mit der er nicht verheiratet war, im Haus der Eltern seiner Partnerin.

Vor der Trennung baute der Kläger in Eigenleistung – insgesamt waren es ca. 2.000 Arbeitsstunden – das Haus aus, leistete Darlehensraten und bezahlte Material. Nach dem Scheitern der Beziehung forderte er von seinen „Schwiegereltern“ einen Betrag von 90.000,00 €.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Vorsicht bei Verfallfrist

19. April 2016

News vom 19.4.2016: Der Kläger beanspruchte von seinem Arbeitgeber – einem Bundesland- die Zahlung einer Entgeltdifferenz für den Monat Juni.

Diesen Anspruch erhob er erstmals durch eine gerichtliche Geltendmachung und durch Klage, die im Dezember des Jahres beim Gericht einging und erst im Januar zugestellt wurde. Das beklagte Land verwies auf die sechsmonatige Ausschlußfrist in § 37 des Tarifvertrages für die Länder (TV-L).

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Familienrecht aus Osnabrück: Neuer Partner und Unterhalt

07. April 2016

News vom 7.4.2016: Die Eheleute trennten sich im Jahr 2011. Der Ehemann nimmt seine Ehefrau für die Zeit ab Dezember 2013 auf Trennungsunterhalt in Anspruch. Die Ehefrau verwies darauf, dass der Ehemann mit einer Partnerin zusammenlebe und zwar ab August 2011, sodass der Unterhaltsanspruch zumindest ab August 2014 verwirkt sei.

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Familienrecht aus Osnabrück: Berechnung Elternunterhalt nicht verheirateter Kinder

22. März 2016

News vom 22.3.2016: Der erwachsene Sohn eines 75 Jahre alten pflegebedürftigen Rentners wurde vom Sozialhilfeträger auf Elternunterhalt in Anspruch genommen. Der Sohn lebte mit seiner Lebensgefährtin zusammen, mit der er ein gemeinsames Kind hat. In den ersten beiden Instanzen wurde der Sohn zu Unterhaltsleistungen herangezogen.

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Familienrecht aus Osnabrück: Keine Arbeit und trotzdem Unterhalt zahlen?

14. März 2016

News vom 14.3.2016: Mit der Klage wurde der Vater eines 2003 geborenen Kindes auf Zahlung von Mindestunterhalt in Anspruch genommen.

Der Vater hatte nach dem Hauptschulabschlusses eine Ausbildung begonnen, jedoch nicht abgeschlossen. Er arbeitete sodann als ungelernte Kraft bei Zeitarbeitsfirmen, teilweise auch in einer Autowaschanlage, wo er ca. 1.300,00 € netto verdiente. Seit Ende 2014 ist er arbeitslos.

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