Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

News

Arbeitsrecht aus Osnabrück: Lohn zu spät gezahlt ? 40,- Schadensersatz!!

20. Juni 2016

News vom 20.06.2016: Spätestens ab dem 01.07.2016 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 40,00 € verlangen, wenn der Lohn zu spät gezahlt wird.

Dies ergibt sich aus einer Änderung in § 288 Abs. 5 BGB, der wie folgt lautet:

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Familienrecht aus Osnabrück: Wie bekomme ich meine Sorgerecht zurück?

10. Juni 2016

News vom 10.6.2016: Der zunächst allein sorgeberechtigten Mutter eines Kindes wurde durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht entzogen. Zunächst wurde das Jugendamt zum Amtsvormund bestellt, später dann der vorher nicht sorgeberechtigte Vater.

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Familienrecht aus Osnabrück: Scheidungskosten beim Finanzamt absetzbar?

02. Juni 2016

News vom 2.6.2016: Die Ehefrau wurde im August 2014 geschieden und setzte im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung die Gerichts- und Anwaltskosten als Scheidungskosten an.

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Arbeitsrecht aus Osnabrück: Elternzeit wirksam beantragen

20. Mai 2016

News vom 20. Mai 2016:  Die Klägerin war bei einem Rechtsanwalt beschäftigt, der das Arbeitsverhältnis schriftlich im November 2013 kündigte. Die Angestellte wehrte sich beim Arbeitsgericht innerhalb der Klagefrist gegen die Kündigung und machte geltend, dass sie vor Ausspruch der Kündigung durch Telefax Elternzeit geltend gemacht habe, sodass die Kündigung wegen Verstoß gegen ein Kündigungsverbot nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG unwirksam sei.

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Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt trotz Lebensgefährten und ehebedingter Nachteil?

04. Mai 2016

News vom 4.5.2016: Der geschiedene Ehemann beanspruchte von seiner früheren Ehefrau gerichtlich die Befristung eines vergleichsweise festgelegten Unterhalts.

Er wies lapidar auf das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der früheren Ehefrau hin und bestritt einen ehebedingten Nachteil, nachdem die Ehefrau in der Ehe erwerbsunfähig geworden war.

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