Verkehrsrecht: Nachschulung und Punktabbau unbedingt in 2012 erledigen
Im Jahr 2013 wird das Punktesystem des Flensburger Verkehrszentralregisters geändert. Während die Skala zur Zeit von einem bis sieben Punkten reicht, gibt es zukünftig nur noch einen oder zwei Punkte, je nachdem, ob ein schwerer oder ein besonders schwerer Verstoß vorliegt.
Für die bereits in Flensburg registrierten Punkte gibt es natürlich keine Generalamnestie. Sie werden nicht gelöscht, sondern auf das neues System bezogen umgerechnet und neu gespeichert. Ein bis drei Punkte ergeben zukünftig einen Punkt, 18 oder mehr zukünftig acht Punkte.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Fahreignungsregisters haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Möglichkeit, Punkte abzubauen. Diese Möglichkeit entfällt voraussichtlich 2013, sodass Sie im Bedarfsfall schnellsten ein Aufbauseminar oder eine psychologische Verkehrsberatung in Anspruch nehmen sollten. Haben Sie nämlich weniger als 14 Punkte und nehmen an einem Aufbauseminar teil, werden zwei oder vier Punkte abgezogen.. Haben Sie 14, aber noch nicht 18 Punkte erreicht und absolvieren eine verkehrspsychologische Beratung werden zwei Punkte abgezogen ( § 4 Abs. 4 StVG).
Haben Sie erst einmal 14 Punkte erreicht, ist es zu spät. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.2008 (3 C 3.07) ist für die Berechnung der 14 Punkte-Grenze maßgeblich, welche Straf-oder Ordnungswidrigkeiten zum Zeitpunkt des Seminars oder der Beratung bereits begangen wurden (sogenanntes Tattagprinzip). Irrelevant ist, ob die entsprechenden Bußgeldbescheide später rechtskräftig werden. Wer also 14 oder noch nicht 18 Punkte hat und auch keine weitere Ordnungswidrigkeit oder straßenverkehrsrechtliche Straftat begangen hat, kann noch in den Genuss des Punktabzugs kommen, wenn er rechtzeitig an den Seminaren teilnimmt.
So kann der Verkehrsteilnehmer vor Inkrafttreten des Fahreignungsregisters noch Punkte abbauen, nur die dann noch verbliebenen Punkte werden umgerechnet.
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