Mietrecht aus Osnabrück: Räumungsurteil gegen Mieter
Ab 1. Mai 2013 sind zahlreiche Änderungen im Mietrecht zu beachten: Am wichtigsten dürfte die Beschleunigung von Räumungen der Wohnungen nach Erhalt einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsrückstand sein.
Während bisher die Gerichtsverfahren trotz unstreitiger Mietrückstände sehr lange dauerten oder auch verzögert werden konnten, sind solche Verfahren nunmehr vorrangig bei Gericht zu bearbeiten. Mieter können verpflichtet werden, während des Verfahrens Miete zu zahlen. Räumungen können zukünftig auch von Gesetzes wegen nach dem so genannten „Berliner Modell“ durchgeführt werden, was bedeutet, dass die Mieter ohne ihre Möbel „ausgezogen“ werden.
Im Übrigen gibt es Neuerungen im Bereich der Mietminderung und Mieterhöhung bei Modernisierungsarbeiten. Ferner bei der Kappungsgrenze von Mieterhöhungen auf die örtliche Vergleichsmiete.
Der Gesetzgeber hatte bei den für viele betroffene Mieter nachteiligen Änderungen vor allem Mietnomaden im Auge. Für jeden zahlungswilligen Mieter, die schuldlos die Miete nciht zahlen können, gibt es Möglichkeiten und niemand muss Angst vor einer vorschnellen und unaufhaltbaren Räumung haben. Solchen Mietern kann immer sachgerecht geholfen werden. Im Bedarfsfall wenden Sie sich schnell und rechtzeitig an Ihren Rechtsanwalt in Osnabrück.
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