Familienrecht aus Osnabrück: Wer zahlt die Darlehen? Gesamtschuldner
News vom 18.11.2016. Mit seiner Klage beansprucht der Ehemann von seiner Ehefrau die finanzielle Beteiligung an gemeinsamen Darlehen.
Die Eheleute lebten inzwischen voneinander getrennt und hatten zuvor gemeinsam einen Kredit aufgenommen, den der Ehemann allein zurückzahlte. Für jeden Monat seiner Zahlung verlangte er die Hälfte von seiner Ehefrau, immerhin 280,- € monatlich.
Mit Beschluß vom 18.3.2016 (2 WF 41/16) hat das OLG Hamm die gültige Rechtsprechung bestätigt, wonach (leider) alles und nichts möglich ist. In kaum einem anderen Bereich des Familienrechts wird unter Juristen so viel gestritten. Es gibt Grundsätze, die allgemein gültig erscheinen: wird die Darlehensrate bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen von Unterhaltsberechnungen berücksichtigt und deshalb kein oder weniger Unterhalt gezahlt, ist keine Erstattungspflicht gegeben. Während intakter Ehe gibt es keinen Erstattungsanspruch.
Aber die Fälle sind vielfältig wie das Leben, sodass jeder Einzelfall konkret geprüft werden muss. Der Einsatzbereich ist sehr umfangreich: Schulden für das gemeinsame Haus oder gemeinsame Schulden für das Haus des anderen, für das Auto oder für Möbel. Oder gemeinsame Schulden aus dem Mietvertrag. Im Bedarfsfall wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück, damit sie Ihre Interessen rechtzeitig wahren.
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