Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Versorgungsausgleich ungerecht und unbillig?

30. November 2016

News vom 30.11.2016: Der Ehemann war bereits während der Ehe untreu und überwiegend arbeitslos.

Nach dem Beschluß des OLG Brandenburg vom 11.7.2016 ( 9 UF 120/159 ) haben diese Umstände keinen Einfluss auf die Durchführung des Renten- bzw. Versorgungsausgleichs (VA) anlässlich der Ehescheidung. Nach § 27 Versorgungsausgleichgesetz kommt ein Ausschluß des VA in Betracht, wenn dieser grob „unbillig“ ist, was der Fall ist, wenn der Ausgleich – auf gut Deutsch gesagt – zum Himmel stinkt.

Verstößt allerdings ein Ehegatte gravierend gegen Absprachen und gemeinsame Vorstellungen der Eheleute zur ehelichen Lebensführung, kommt ein Teilausschluss zum VA nach dieser Entscheidung in Betracht. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Ehegatte eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen hat, diese aber bald aus eigenem Entschluß oder Verschulden wieder aufgegeben hat.

Damit gibt es für viele Betroffenen nun endlich Hoffnung. Grundsätzlich ist der VA unabhängig vom Verschulden eines Ehegatten durchzuführen. In der Praxis führt das oft zu als sehr ungerecht empfundenen Entscheidungen, wenn z.B. die Ehefrau eines extrem alkoholkranken Ehemanns, der jede Therapie verweigert, die Familie über Wasser hält und aus ihrem Einkommen dann noch Rente abgeben soll. Kann man aber darlegen, dass der Ehegatte einen Versuch, in Arbeit zu kommen, erfolgreich abgeschlossen, dann aber wieder versagt hat, können sich Vorteile ergeben.

Wir prüfen für Sie, ob ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt. Wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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