Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt Volljährige steigt!!
Eilmeldung vom 14.12.2016: Der Unterhalt Volljähriger steigt ab 1.1.2016 !
Sofern das volljährige Kind einen eigenen Hausstand hat, was bei vielen Studenten der Regelfall ist, steigt der Unterhaltsanspruch von 670 € auf 735,- € !!! Das hat soeben das OLG Düsseldorf veröffentlicht.
Hier hatten wir bereits über die Änderung der Düsseldorfer Tabelle für 2016 und 2017 berichtet, soweit es minderjährige Kinder betrifft.
Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder ist selten tituliert. Den höheren Satz können Sie erst verlangen, wenn die Eltern in Verzug gesetzt wurden.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich also schnellstmöglich an Ihrern Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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