Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt nach der Scheidung

18. September 2013

Die Eheleute heirateten 1994 in Prag, lebten später aber in Deutschland. Kinder wurden in der Ehe nicht geboren. Im August 2007 trennten sich die Eheleute und die Ehefrau beanspruchte auch für die Zeit nach der Scheidung Unterhalt, den der Ehemann nicht bereit war zu zahlen.

Im Urteil vom 20.03.2013 ( XII ZR 120/11) bestätigt der Bundesgerichtshof die Vorinstanz, wonach der Ehemann unter Berücksichtigung seines Einkommens verpflichtet wurde, zunächst 1.220,00 € Unterhalt zu zahlen, der sich stufenweise innerhalb der nächsten 2 Jahre auf ca. 320,00 € herabsetzte. Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs hat das Gericht nicht angenommen. In der Begründung führt das Gericht aus, dass im ersten Jahr der Trennung der Unterhaltsanspruch der Ehefrau ungekürzt zustehe, danach die Ehefrau sich aber auf eine Abschmelzung des Unterhaltsanspruch im Jahresrhythmus um jeweils 300,00 € einstellen könne. Die Ehezeit sei mit 14 Jahren relativ kurz, zudem seien keine Kinder vorhanden, sodass sie sich grundsätzlich selbst unterhalten müsse. Die durch die Ehe eingetretenen ehebedingten Nachteile, die das Gericht mit den ausgeurteilten 320,00 € bemisst, müssten aber ausgeglichen werden. Der Ehemann beanspruchte  sogar eine komplette Befristung und damit einen Wegfall des Unterhaltsanspruchs, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

In der Entscheidung wird ausgeführt, dass der Ehemann die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts beweisen muss. Auch die Ehefrau trifft eine Darlegungslast, auch sie muss im Einzelnen vortragen, welche konkreten ehebedingten Nachteile bei ihr entstanden sind.

Diesem Urteil können Sie entnehmen, dass gerade bei Fällen von Nachscheidungsunterhalt sehr sauber und konkret vorgetragen werden muss, um einen Unterhaltsanspruch zu begründen oder zu verhindern. Im Bedarfsfall wenden Sie sich deshalb frühzeitig an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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