Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Familienrecht aus Osnabrück: Scheidungskosten beim Finanzamt absetzbar?

02. Juni 2016

News vom 2.6.2016: Die Ehefrau wurde im August 2014 geschieden und setzte im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung die Gerichts- und Anwaltskosten als Scheidungskosten an.

Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung dieser Kosten ab. Durch Urteil vom 13.01.2016 (14 K 1861/15) entschied das Finanzgericht Köln, dass Kosten eines Scheidungsverfahrens nach aktueller Rechtslage als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind und deshalb vom Finanzgericht berücksichtigt werden müssen. Ähnlich hatte sich schon das Finanzgericht Rheinland Pfalz durch Urteil vom 16.10.2014geäußert.

Die Entscheidung dieser Rechtsfrage hängt davon ab, ob es sich bei solchen Scheidungskosten, bei denen es sich in der Regel nur um die Kosten im gerichtlichen Scheidungsverfahren und nicht für die Vereinbarung von Scheidungsfolgekosten handelt, um außergewöhnliche Belastungen oder als nicht abzugsfähige Prozesskosten im Sinne von § 33 EStG zu bewerten sind. Dies ist – auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung – umstritten. Es gibt durchaus Urteile, die die Abzugsfähigkeit verneinen.

Beim Finanzamt Osnabrück wird nach hiesiger Kenntnislage die Berücksichtigung zunächst abgelehnt, weil auch das Niedersächsische Finanzgericht durch Urteil vom 18.02.2015 (3 K 297/14) entschieden hat, dass Scheidungskosten ab dem Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.

Die Rechtsfrage ist beim Bundesfinanzhof (VI R 66/14, VI R 81/14 und VI R 19/15) anhängig. Eine endgültige Klärung und Entscheidung wird abzuwarten sein. Legen Sie gegen einen ablehnenden Bescheid unbedingt Einspruch ein!

Wenn Sie Fragen zum Familienrecht oder zu den Folgen einer Trennung haben, rufen Sie uns zunächst unverbindlich an. In einem ersten Telefonat klären wir eilige Angelegenheiten und können Ihnen zu einem günstigen Preis eine Erstberatung anbieten. In dieser können dann auch die Kosten für eine weitere Vertretung und deren Finanzierbarkeit geklärt werden.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich deshalb schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.

Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.

Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.

Adresse

Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler
Johannisstraße 107-109
49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon.:
Telefax:
E-Mail:

0541 - 27514
0541 - 27516
kontakt@ra-win.de

© Webdesign by elf42 & Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler, Osnabrück - Familienrecht Osnabrück | Sitemap