Familienrecht aus Osnabrück: Scheidungskosten absetzen bei Steuererklärung?
Sie sind geschieden oder beabsichtigen die Einleitung eines Scheidungsverfahrens und möchten die Kosten steuerlich geltend machen?
Nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG (außergewöhnliche Belastungen) können Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Führung eines Rechtsstreites (Prozesskosten) in der Regel nicht von der Steuerlast abgezogen worden. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn es sich um Aufwendungen handelt, „ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“.
Als erstes Finanzgericht hat das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 16.10 2014 ( 4 K 1976/14) die Frage entschieden, dass die reinen Scheidungskosten zukünftig abzugsfähig sind. Sie seien eine außergewöhnliche Belastungssteuer. Für den Steuerpflichtigen sei es existenziell, sich aus einer zerrütteten Ehe lösen zu können.
Die Absetzbarkeit von Kosten für die Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung, Haushalt, Güterrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht wurde allerdings abgelehnt.
Der Bundesfinanzhof wird demnächst darüber entscheiden.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
Zuletzt erschienen:
- Familienrecht aus Osnabrück: Versorgungsausgleich ausschließen, gerecht oder ungerecht ?
- Familienrecht aus Osnabrück: Getrennt oder nicht getrennt, das ist hier die Frage ?
- Familienrecht aus Osnabrück: Alle Jahre wieder – Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024
- Familienrecht aus Osnabrück: Schwiegeltern und Rückforderung von Schenkungen
- Familienrecht aus Osnabrück: Verfahrenskostenhilfe im Familienverfahren