Familienrecht aus Osnabrück: Scheidung vor dem 1.8.2013 billiger und spart Geld!
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2013 die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten erhöht.
Sollten Sie Ihre Scheidung nur aus persönlichen Gründen noch nicht eingereicht haben, sollten Sie daher erwägen, Ihren Antrag vor dem 1.8.2013 durch Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück einzureichen. Sie können dadurch durchaus 200,- bis 300,- € sparen.
Für die Einreichung der Scheidung brauchen wir von Ihnen eine Vollmacht, eine Heirats- und ggfls Geburtsurkunde Ihrer minderjährigen Kinder in Kopie und natürlich Sie für eine Erörterung, ob eine kurzfristige Scheidung ratsam ist.
Wir planen zusätzliche Besprechungstermine ein, um alle Interessierten trotzdem umfassend und schnell beraten zu können. Melden Sie sich schnell, wenn Sie Geld sparen wollen.
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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