Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Samenspender muss Adoption zustimmen!

02. April 2015

News vom 2. April 2015: Das in der eingetragenen Lebenspartnerschaft geborene Kind wurde mittels einer  Samenspende gezeugt und im Jahr 2010 geboren. Die Lebenspartnerin der Mutter beantragte die Adoption des Kindes, legte dazu aber eine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters nicht vor, weil dieser sie aufgefordert habe, ihn nicht zu benennen.

Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung vom 27.03.2015 ( XII ZB 473/13) auf § 1741 BGB, wonach zur Annahme der Adoption die Zustimmung der Eltern erforderlich sei. Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes falle darunter auch ein Samenspender, da dieser auch ein Interesse daran haben könne, seine Vaterrolle wahrnehmen zu wollen. Würde dieser von einem Adoptionsverfahren keine Kenntnis erlangen, bestünde die Gefahr, dass dieses Recht vereitelt werden könne.

Nach Auffassung des Gerichts ist der leibliche Vater allerdings nur dann zu beteiligten, wenn er von dieser Beteiligungsmöglichkeit auch Gebrauch machen möchte.
Dies sei lediglich bei anonymen Samenspenden im Grundsatz nicht der Fall. Ferner komme es auf eine Zustimmung nicht an, wenn der Aufenthalt des leiblichen Vaters auf Dauer unbekannt ist. In allen anderen Fällen – wie auch hier – müsse der Samenspender aber informiert werden.

Mit diesem Urteil werden die adoptierenden Lebenspartner mittelbar zur Offenbarung des Namens des Samenspenders gezwungen. Aus der Entscheidung ist auch zu entnehmen, dass das Familiengericht die Antragsteller auf die Verpflichtung hinweisen muss, bevor ein Antrag abgewiesen wird.

Ein mögliches Einfallstor bietet die Argumentation des Bundesgerichtshofs, dass der leibliche Vater nicht benannt werden muss, wenn sicher feststeht, dass dieser von seinem Beteiligungsrecht keinen Gebrauch machen möchte.

Hier gilt es, das Gericht zu überzeugen, indem geeignete und belastbare Beweismittel zur Verfügung gestellt werden.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich also schnellstmöglichen an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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