Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Familienrecht aus Osnabrück: Sachverständige und Gutachten im Familienrecht

25. September 2015

Anwälte fordern seit Jahren mehr Transparenz familiengerichtlicher Gutachten.

Am 15.09.2015 haben sich Experten des Deutschen Anwaltsverein und Medizinischer- und Psychologischer Fachverbände darauf geeinigt, dass zukünftig „Mindestanforderung an Gutachten im Kindschaftsrecht“ gelten sollen.

Es gibt zahlreiche Presseartikel und Fernsehsendungen über die Qualität von Sachverständigengutachten im Familienrecht. Für viele Eltern geht es um Alles, nämlich um ihre Kinder.

Immer wieder wird der Vorwurf erhoben, das Gerichte sich sklavisch an Gutachten halten und den Vorschlägen des Gutachters unkritisch folgen. Nahezu jeder Mandant beschwert sich über den Gutachter, dass dieser mit ihm zu wenig Zeit verbracht und seine Sorgen berücksichtigt hat.

Nach den von den Anwälten geforderten Mindeststandard sollen deshalb zukünftig den Gutachten auch entnehmbar sein, wie lange der Gutachter mit den Beteiligten gesprochen hat, welche Untersuchungsmethoden angewendet wurden und wie der Gutachter zu seinen Ergebnissen gekommen ist.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie der Gutachter im familiengerichtlichen Verfahren seine Stellungnahme abzugeben hat. Es ist sehr zu begrüßen, wenn die Stellungnahmen demnächst „durchsichtiger“ und für alle Beteiligten, insbesondere für die Eltern, nachvollziehbarer werden.

Bis dahin gilt es, Ihre Interessen durch fachlich versierte Rechtsanwälte vertreten zu lassen, die über Erfahrungen im Umgang mit Gutachtern verfügen und Schwachstellen eines Gutachtens aufdecken können. Im Bedarfsfall wenden Sie sich also schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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