Familienrecht aus Osnabrück: Kindergeld, Unterhalt und ID-Nummer
News vom 12.11.2015: Der Bezug von Kindergeld ist für viele Familien/Alleinerziehende von existenzieller Bedeutung.
Zur Zeit schüren viele Pressemeldungen bei Betroffenenen völlig zu Unrecht Befürchtungen, die Zahlung des Kindergeldes werde ab Januar 2016 eingestellt, wenn der Kindergeldkasse nicht Steuer-Identifikationsnummern mitgeteilt werden. Das ist vollkommener Humbug:
Die Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass eine Einstellung im Fall fehlender ID nicht erfolgen wird. Es reicht aus, wenn beim „nächsten Kontakt zur Familienkasse“ die Nummer mitgeteilt wird.
Teilen Sie alsbald der Kindergeldkasse alle maßgeblichen ID mit, am besten schon bald oder wenigstens im Laufe des Jahres 2016.
Hier findes Sie Infos, wie Sie an eine ID kommen oder wiederfinden.
Verfolgen Sie unsere News, denn ab dem Jahreswechsel wird sich zur Düsseldorfer Tabelle und zur Anrechnung von Kindergeld Einiges ändern. Wenn Sie schon jetzt Informationen wünschen, wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.
Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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