Familienrecht aus Osnabrück: Düsseldorfer Tabelle 2017
Ab Januar 2017 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Hier finden Sie die neuen Unterhaltssätze für Ihre Kinder.
Es handelt sich dabei um die Tabellenbeträge, auf die in der Regel das Kindergeld zur Hälfte anzurechnen ist. Das Kindergeld hat sich für die ersten beiden Kinder auf 192,- € erhöht, sodass 96,- € abzuziehen sind. Der Mindestunterhalt für ein 5-jähriges Kind steigt also z.B. auf 246,- €.
Denken Sie bitte daran, dass in vielen Fällen der Unterhalt nicht automatisch steigt, sondern nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige einen sog. dynamischen Unterhaltstitel unterschrieben hat.
In allen anderen Fällen müssen Sie den erhöhten Unterhalt in formell einwandfreier Form (§ 1613 BGB) geltend machen, sonst verzichten Sie auf die erhöhten Beträge.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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