Blitzmeldung: Arbeitsrecht aus Osnabrück – Lohnerhöhung in der Zeitarbeitsbranche
Ab heute, dem 1. November 2012, sind die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche verpflichtet, höhere Löhne an ihre Angestellten zu zahlen.
In der Zeitarbeitsbranche gilt seit dem 1.1.2012 ein MIndestlohn, der nicht unterschritten werden darf. Mit Wirkung vom heutigen Tag steigt der Lohn auf 8,19 € (West) bzw. auf 7,50 € (Ost) pro Stunde.
Unterbleibt die Lohnerhöhung, können alle Arbeitnehmer dieser Branche vom Arbeitgeber die Differenzzahlung verlangen.
Sofern Ihr Arbeitgeber die Mindestlöhne nicht zahlt, reagieren Sie aber bitte schnell. Beziehen sich in dem für Sie geltenden Tarifvertrag die dort geregelten Ausschlussfristen auch auf den Lohn, kann es passieren, dass Sie zwar Anspruch auf die Lohnerhöhung haben, diesen aber rechtlich wegen Zeitablauf nicht mehr durchsetzen können.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich also schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück.
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Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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