Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht: Kündigung bei „Stalking“ möglich!

30. April 2012

Unter Stalking versteht man die wiederholte und beharrliche Belästigung einer anderen Person. In Betracht kommt ständiges Anrufen oder Kontaktaufnahme per SMS oder Email, vielfach erfolgen ständige Liebesschwüre mittels Blumen oder Briefen Je nach Intensität führen solche Maßnahmen schnell zu psychischen Krankheiten der Opfer.

Stalking ist verboten und deshalb eine Straftat (§ 238 StGB). Sind Sie Opfer solcher Belästigungen stehen Ihnen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Täter zu.

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass diese Nachstellungen durch einen Kollegen den Arbeitgeber berechtigen können, das Arbeitsverhältnis außerordentlich, also fristlos zu beenden.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2012 (2 AZR 258/11) hatten sich zwei Mitarbeiterinnen bei der Behördenleitung über einen seit fast 20 Jahren beschäftigten Verwaltungsangestellten beschwert, die sich von ihm belästigt fühlten. Der Angestellte hatte die Mitarbeiterinnen ständig mit Emails bombardiert, bei ihnen angerufen und im Büro aufgesucht, obwohl sie ihm unmissverständlich mitgeteilt haben, dass sie außerdienstlichen Kontakt zu ihm komplett ablehnen.

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt festgestellt, dass in einem solchen Verhalten ein schwerwiegender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten, die Privatsphäre eines Arbeitskollegen gegen dessen erklärten Willen zu respektieren, darstellen kann. Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat die Rechtssache allerdings an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, um zu prüfen, ob vor dem Ausspruch der Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich oder diese ggf. wegen eines vorangegangenen Beschwerdeverfahrens überflüssig war. Die Entscheidung des Landesarbeitsgericht wird abzuwarten sein.

Sie sehen, dass es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, sodass Sie als Betroffene oder Betroffener rechtzeitig und schnell Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück um Rat fragen sollten. Als von Stalking betroffener Arbeitnehmer können Sie sogar unter Umständen vom Arbeitgeber im Rahmen einer Druckkündigung die Kündigung eines anderen Arbeitnehmers verlangen.



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