Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Arbeitsrecht aus Osnabrück: Urteil zur Altersdiskriminierung

26. März 2013

Der 36-jährige Volljurist mit mehrjähriger Berufserfahrung bei einer Rechtsschutzversicherung als Rechtsanwalt bewarb sich bei einem öffentlichen Krankenhausträger. Die Bewerbung wurde letztendlich nicht berücksichtigt.

In der Stellenanzeige suchte der Arbeitgeber Hochschulabsolventen für ein Trainee-Programm, in deren Rahmen der Arbeitnehmer als Nachwuchsführungskraft herangezogen werden sollte.

Die Bewerbung des Volljuristen wurde abgelehnt und dieser fühlte sich dadurch wegen seines Alters benachteiligt. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass der Bewerber wegen seiner im Vergleich zu den Mitbewerbern schlechteren Examensnoten nicht berücksichtigt wurde.

Gemäß § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf niemand aus Gründen der Rasse, der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Gemäß § 15 AGG kann ein Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden, wenn er gegen das Benachteiligungsverbot handelt. Zahlreiche Entscheidungen der Arbeitsgerichte beschäftigen sich mit dieser Entschädigungspflicht der Arbeitgeber.

In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.01.2013 (8 AZR 429/11) bestätigt das Gericht noch einmal seine bisherige Rechtsprechung, wonach der Arbeitnehmer lediglich Indizien vortragen muss, aus denen sich eine Benachteiligung ergibt. Gelingt ihm das, ist es dann Aufgabe des Arbeitgebers zu beweisen, dass eine Benachteiligung des Bewerbers wegen des Alters nicht erfolgt ist.

Und auch der 36-jährige abgelehnte Volljurist hat sich mit Erfolg auf diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen. Das oberste deutsche Arbeitsgericht meint, dass ein Indiz für eine Altersbenachteiligung vorliegt, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber sich in seiner Stellenanzeige an Berufsanfänger richtet und daraufhin einen 36-jährigen Bewerber ablehnt. Allein diese beiden Fakten reichen aus, um einen Schadensersatzanspruch zu indizieren.

Das Gericht hat eine Entschädigungspflicht aber noch nicht festgestellt, sondern den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort muss nun aufgeklärt werden, ob die Behauptung des Arbeitgebers, er hätte nur die Bewerber mit den besten Examensnoten in die Bewerberauswahl einbezogen, zutrifft. Gelingt dem Arbeitgeber der Beweis, geht der Arbeitnehmer leer aus. Der Arbeitgeber hat aber dabei hohe Hürden zu überwinden, so dass eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Arbeitnehmer wahrscheinlich ist. Der Arbeitgeber muss nun nämlich sämtliche Bewerberdaten offenlegen und wenn auch nur ein einziger jüngerer Kandidat dabei ist, der über gleich gute bzw. schlechtere Examensnoten verfügt, wird der Arbeitnehmer obsiegen.

Sollten Sie mit einem vergleichbaren Sachverhalt konfrontiert sein, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück.



Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.

Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.

Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.

Adresse

Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler
Johannisstraße 107-109
49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon.:
Telefax:
E-Mail:

0541 - 27514
0541 - 27516
kontakt@ra-win.de

© Webdesign by elf42 & Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler, Osnabrück - Familienrecht Osnabrück | Sitemap