Arbeitsrecht aus Osnabrück: Mindestlohn für Arbeitnehmer
Am 1. Oktober 2013 treten neue Mindestlöhne in Kraft.
Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk müssen tariflich gebundene Arbeitgeber im Westen 11 € und im Osten 10,13 € zahlen.
Wesentlich mehr Arbeitnehmer profitieren ab 1. Januar 2014, denn die Mitarbeiter im Bau- und Gebäudereinigerhandwerk erhalten ab Anfang nächsten Jahres im Westen mindestens 8,50 € und im Osten 7,86 €.
Das Bundesarbeitsministerium plant, dass diese Regelungen allgemein verbindlich gelten sollen. Dann können auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, diesen Lohn beanspruchen.
Achten Sie bitte auf Ihren Arbeitsvertrag oder den einschlägigen Tarifvertrag und prüfen, ob dort eine Verfallfrist vereinbart ist, innerhalt derer Sie Ihre Ansprüche beim Arbeitgeber schriftlich anmelden müssen. Unterbleibt nämlich die erhöhte Lohnzahlung und greift die Verfallfrist, könnten Sie leer ausgehen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück.
Hier finden Sie alle gesetzlichen Mindestlöhne!
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Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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