Arbeitsrecht aus Osnabrück: Mindestlohn 2017 steht fest
News vom 2.11.2016: Das Bundeskabinett hat am 26.10.2016 eine Erhöhung des Mindestlohn ab dem 1.1.2017 auf 8,84 € pro Stunde beschlossen.
Das Kabinett folgt damit einer Anregung der Mindestlohnkommission. Damit steigt der Lohn um 0,34 € pro Zeitstunde. In Tarifverträgen können weiterhin Ausnahmen vereinbart werden, jedoch nur noch bis Ende 2017.
Ab dem 1.1.2018 gibt es keine Ausnahmen mehr.
Achten Sie bitte darauf, ob in Ihrem Arbeitsvertrag eine Verfallklausel aufgenommen ist, innerhalb derer Sie Ihre Ansprüche geltend machen müssen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie nicht entsprechend dem Mindestlohngesetz vergütet werden.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich also so schnell wie möglich an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück.
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Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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