Arbeitsrecht 2012: Neue Mindestlöhne ab 1. Januar 2012
Sie arbeiten für eine Zeitarbeitsfirma oder in der Dachdecker – und Gebäudereinigerbranche?
Dann profitieren Sie von der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Verordnung der Bundesregierung über eine verbindliche Lohnuntergrenze der genannten Branchen. Ab dem 1. Januar sind die Arbeitgeber der Zeitarbeits-, Dachdecker – und Gebäudereinigerfirmen verpflichtet Mindestlöhne zu zahlen.
Der Mindestlohn ist in den verschieden Branchen unterschiedlich ausgestaltet. In der Zeitarbeitsbranche beträgt der Mindestlohn ab sofort 7,89 €, ab 1.11.2012 dann 8,19 € pro Stunde.
Arbeiten Sie als Dachdecker, beträgt der Mindestlohn ab sofort 11 € und ab 1.01.2013 11,20 € pro Stunde.
Im Gebäudereinigerhandwerk muss noch mehr differenziert werden. In der Innen – und Unterhaltsreinigung beträgt der Mindestlohn 8,82 € pro Stunde und ab 1.01.2013 9,00 € pro Stunde. In der Glas– und Außenreinigung bleiben die Mindestlöhne konstant bei 11,33 € pro Stunde (alle Zahlen betreffen nur die alten Bundesländer).
Die Verordnung ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet.
Sofern Ihr Arbeitgeber die Mindestlöhne nicht zahlt reagieren Sie bitte schnell. Soweit in dem für Sie geltenden Tarifvertrag die dort geregelten Ausschlussfristen sich auch auf den Lohn beziehen, kann es passieren, dass Sie zwar Anspruch auf die Lohnerhöhung haben, diesen aber rechtlich nicht mehr durchsetzen können.
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