Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Weniger Unterhalt ab Januar 2018 !?

29. Dezember 2017

Ab Januar 2018 erhöhen sich die Sätze der Düsseldorfer Tabelle für die Berechnung des Kindesunterhalts und trotzdem bekommen teilweise Kinder weniger Unterhalt ? Und das trotz Erhöhung des Kindergeldes ? Was ist denn da schief gelaufen ?

Der Grund ist ganz einfach: die Eingangsgruppe der Düsseldorfer Tabelle (DT) wurde neu gefasst. Während bis Ende 2017 der Mindestunterhalt nach Gruppe 1 der DT bei einem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils von bis zu 1.500,- € netto geschuldet war, greift die erste Gruppe in der DT 2018 jetzt bei einem Einkommen bis 1.900,- € netto. Salopp ausgedrückt, wurde damit die bisherige Einkommensgruppe 2 mal eben so eliminiert.

Beispiel: hat der Vater eines 10-jährigen Kindes ein Einkommen von 2600,- €, zahlte er bis Ende 2017 nach Gruppe 4 der DT 356,- € monatlich, ab 1.1.2018 nach Gruppe 3 der DT nur noch 342,- €.

Ob das wirklich so geplant war, ist fraglich. Korrekturen sind daher evt. alsbald zu erwarten.

Eine an sich geplante Erhöhung des Unterhalts wird sich aktuell daher nur bei niedrigen Einkünften des Elternteils von bis zu 1.500,- € ergeben oder bei sehr hohen Einkünften über 5.100,- €, da der DT eine neu gefasste Gruppe 10 anstelle der weggefallenen Gruppe 2 hinzugefügt wurde.

Wer allerdings höheren Unterhalt verlangen oder nun kurzerhand seine Zahlung einfach anpassen möchte, sollte beachten, ob und wie der Unterhalt ermittelt und vor allem, ob er in vollstreckbarer Form – z.B. durch eine Urkunde des Jugendamts – tituliert ist. Dieser Titel gilt nämlich grundsätzlich selbst dann, wenn er sachlich falsch ist, erst einmal weiter. Es muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Zahlung „einfach so “ erhöht oder ermäßigt  werden kann oder eine Abänderung der Urkunde beantragt werden muss.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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