Familienrecht aus Osnabrück: Unterhalt im FSJ
Beschluss vom 4. April 2018: Der Sohn geschiedener Eltern beanspruchte von seinem Vater Unterhalt für die Zeit eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).
Mit Beschluss vom 4.4.2018 hat das OLG Frankfurt ( 2 UF 135/17) grundsätzlich einen solchen Anspruch anerkannt.
In der Rechtsprechung ist umstritten, ob auch während eines FSJ noch nach §§ 1601 ff. BGB ein Unterhaltsanspruch besteht. Die meisten Obergerichte lehnen eine solche Pflicht ab. Neben dem OLG Celle hat nun ein zweites Gericht den Anspruch befürwortet, weil im FSJ neben der beruflichen Orientierung persönliche und soziale Kompetenzen gefördert werden, die die Arbeitsplatzchancen vergrößern.
Ob das Gericht auch beeinflusst hat, dass das Kind zu Beginn des FSJ noch minderjährig war und ein FSJ besonders empfehlenswert erschien, wird noch zu klären sein.
Natürlich müssen dem unterhaltspflichtigen Vater genügend Mittel für andere Kinder und sich selbst verbleiben.
Sie sehen, dass die Unterhaltspflicht von vielen Umständen des Einzelfalls abhängen kann, die sorgfältig zu klären sind. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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