Familienrecht aus Osnabrück: Mehr Unterhalt ab 2021 ?
News vom 30.11.2020: Ab 01.01.2021 wird sich sowohl das Kindergeld als auch der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle erhöhen.
Der Bundestag hat am 29.10.2020 eine Erhöhung des Kindergeldes um 15 € beschlossen. Danach soll das Kindergeld für die beiden ersten Kinder von 202 auf 219 € steigen, für das dritte Kind gibt es 225 und ab dem vierten Kind 250 €.
Auch die Sätze der Düsseldorfer Tabelle werden ab Januar 2021 erhöht, so soll der Tabellenbetrag für ein Kind unter 6 Jahren von 369 € auf 378 € steigen. Durch die Erhöhung des Kindergeldes, welches zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet wird, bleibt von dieser Erhöhung beim unterhaltsberechtigten Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht viel übrig. Statt bisher 267 € sind dann 268,50 € zu zahlen.
Sobald die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht wird, werden wir Sie an dieser Stelle über die neuen Sätze informieren.
Der Unterhaltsbetrag steigt in vielen Fällen nicht automatisch, sondern nur dann, wenn der Kindesunterhalt durch eine Jugendamtsurkunde verbindlich tituliert ist und zwar mit einem Prozentsatz vom Regelunterhalt (z.B. 100 % des Regelunterhalts = Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle) und kann deshalb auch in der Regel rückwirkend gefordert werden, wenn die Erhöhung nicht sofort aufgegriffen wird.
In den Fällen, in denen ein fester Unterhaltsbetrag (z.B. 267 €) durch Jugendamtsurkunde oder durch ein Gerichtsurteil tituliert ist, muss ein Erhöhungsverlangen gestellt werden. Erst ab Zugang dieses Verlangens kann der Unterhalt in erhöhter Form gefordert werden (§ 1613 BGB).
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