Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Familienrecht aus Osnabrück: Ehevertrag und Gütertrennung wirksam ?

15. Juni 2017

Beschluss vom 10.05.2017: Die Auszubildende heiratete ihren 20 Jahre älteren Chef. Kurz vor der Hochzeit und als sie bereits schwanger war unterschrieb sie einen Ehevertrag, in dem u.a. Gütertrennung vereinbart wurde. Nach dem Tod ihres Ehemanns verklagte sie die Erben auf einen erhöhten Anteil am Erbe und berief sich darauf, dass der Ehevertrag unwirksam sei.

Mit Beschluss vom 10.05.2017 hat das OLG Oldenburg (3 W 21/17) der Ehefrau Recht gegeben. Der Ehevertrag sei nichtig und binde die Ehefrau nicht.

Zum Hintergrund: Bei der gesetzlichen Erbfolge erhöht sich der Erbanteil des Ehegatten, wenn diese keinen Ehevertrag vereinbart haben und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Dieser Güterstand war hier ausgeschlossen worden, indem Gütertrennung vereinbart wurde. Das OLG hob diesen Ehevertrag auf, weil er die Ehefrau einseitig belaste und sie sich zudem in einem Drucksituation befunden habe, wenn sie kurz vor der Hochzeit schwanger ist. Sie musste befürchten, dass die Hochzeit nicht zu Stande kommt, wenn sie sich nicht zur Unterzeichnung des Ehevertrages bereit erklärt.

Die Entscheidung des OLG Oldenburg verwundert nicht. Es liegt geradezu der klassische Fall einer Benachteiligung eines Ehegatten vor. Seit Jahren überprüfen die Gerichte im Rahmen eines „Wächteramtes“ die Wirksamkeit von Eheverträgen. Dabei wird sowohl die Situation zum Zeitpunkt der Heirat (hier: „unerfahrene“ Auszubildende, Schwangerschaft, arbeitsrechtliches Abhängigkeitsverhältnis etc.) berücksichtigt, aber auch selbst wenn hier keine Benachteiligung gegeben ist, kann ein Gericht unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände (z.B. Abweichung von der geplanten Eheführung etc.) einen Ehevertrag kippen.

Nach unseren Erfahrungen ist jeder 2. Ehevertrag zumindest diskutabel. Nicht jeder ist so offensichtlich unwirksam wie der in dem hier diskutierten Fall. Gerade ältere Eheverträge sind in den allermeisten Fällen aber angreifbar, wenn der Notar die Parteien nicht hinreichend aufgeklärt hat oder eine einseitige Belastung vorliegt. Aber auch in aktuellen Eheverträgen findet sich häufig ein Anhaltspunkt für eine Unwirksamkeit.

Wichtig ist, dass solche Eheverträge detailliert mit Ihnen besprochen und der zu Grunde liegende Sachverhalt intensiv ermittelt wird. Häufig können dann Ansprüche durchgesetzt werden, die nach dem Wortlaut des Ehevertrages eigentlich ausgeschlossen sind. Die Überprüfung eines Ehevertrages bedarf also der intensiven Ermittlung aller Umstände, aber natürlich auch der Erfahrung, auf welche Umstände es gerade ankommt.

Auch die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet am 15.06.2017 über das obige Urteil. Im Bedarfsfall wenden Sie sich -ob nun aus Osnabrück oder nicht – bitte an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.

Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.

Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.

Adresse

Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler
Johannisstraße 107-109
49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon.:
Telefax:
E-Mail:

0541 - 27514
0541 - 27516
kontakt@ra-win.de

© Webdesign by elf42 & Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler, Osnabrück - Familienrecht Osnabrück | Sitemap