Arbeitsrecht aus Osnabrück: Neuer Mindestlohn 2019
Höherer Mindestlohn: Ab dem 1.Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 e und ab dem 1. Januar 20120 auf 9,35 €.
Auf diesen Stundenlohn besteht ein Rechtsanspruch und kann ohne Weiteres geltend gemacht werden. Achten Sie dabei auf eine evt. im Tarif- oder Arbeitsvertrag enthaltene Verfallklausel, die bestimmte Fristen für die Anmeldung des höheren Lohns vorsehen kann. Wird diese Frist versäumt, kann der höhere Anspruch nur auf die Zukunft beschränkt geltend gemacht werden.
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