Arbeitsrecht: Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsbranche
Das Bundesarbeitsministerium hat am 4.07.2012 mitgeteilt, dass voraussichtlich am 1. August 2012 eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen in Kraft treten wird. Für alle pädagogischen Betriebe im Bereich der Aus- und Weiterbildungsdienstleistung wird daher ab diesem Zeitpunkt ein Mindestlohn von 12,60 € pro Stunde in Westdeutschland und Berlin, sowie 11,25 € für Ostdeutschland eingeführt.
Das bedeutet, dass weitere Mitarbeiter einer Branche sich zukünftig auf diesen Mindestlohn berufen können.
Hier finden Sie sämtliche Branchen, in denen Mindestlöhne gesetzlich angeordnet sind und die geltenden Mindestbedingungen.
Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie als Betroffener ausreichend bezahlt werden, wenden Sie sich deshalb an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück.
Aber kommen Sie nicht zu spät:
Sind in Ihrem Arbeitsvertrag Verfallfristen genannt, innerhalb derer Sie die Ansprüche geltend machen müssen, ist es ratsam, so schnell wie möglich tätig zu werden.
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