Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Familienrecht aus Osnabrück: Mehr Unterhalt ab Januar 2021

23. Dezember 2020

News vom 23.12.2012: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neuen Beträge für Kindesunterhalt ab dem 01.01.2021 veröffentlicht.

Die Sätze steigen gar nicht mal so unerheblich um monatlich ca. 20-25 €. Ein Teil der Erhöhung wird allerdings durch die Erhöhung des Kindergeldes, welches hälftig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird, wieder absorbiert. So steigt z.B. der Mindestunterhaltsanspruch ( nach Abzug des Kindergeldes ) eines 5-jährigen Kindes von bisher 267 € auf zukünftig 283,50 €. Bei einem 7-jährigen Kind steigt dieser von 322,- €  auf 341,50 € und bei einem 14-jährigen Kind von 395 € auf 418,50 €.

Achten Sie darauf, dass die Erhöhung des Unterhalts nicht immer automatisch erfolgt. Nur dann, wenn der Unterhaltsschuldner seine Pflicht durch eine Jugendamtsurkunde hat verbindlich unterschrieben und titulieren lassen und diese Urkunde die Erhöhungen mitberücksichtigt ( z.B.  „100 % des Mindestunterhalts“ ; wir sprechen dann von einem sog. dynamischen Vollstreckungstitel), kann der Betrag automatisch und unter Beachtung der Verjährungsfristen ggf. auch rückwirkend gefordert werden.

Ist der Unterhalt überhaupt nicht durch Gerichtsurteil oder Jugendamtsurkunde tituliert oder ein statischer Betrag ( z.B. „267,- € monatlich“ ) kommt die Erhöhung nur dann rechtlich zum tragen, wenn der Verpflichtete ordnungsgemäß aufgefordert wurde, die erhöhten Sätze zu zahlen. Erfolgt diese Aufforderung erst zu einem späteren Zeitpunkt, kann der seit Januar 2021 an sich fällige Betrag nicht rückwirkend gefordert werden ( § 1613 BGB ).

Der Eigenbedarf und die Selbstbehalte wurde nicht angepasst. So beträgt z.B. der Eigenbedarf gegenüber einem minderjährigen Kind bei einem erwerbstätigen Verpflichteten unverändert 1.160,- €.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich also schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



Kommen Sie vorbei und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von meiner Arbeit.

Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.

Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.

Adresse

Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler
Johannisstraße 107-109
49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon.:
Telefax:
E-Mail:

0541 - 27514
0541 - 27516
kontakt@ra-win.de

© Webdesign by elf42 & Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler, Osnabrück - Familienrecht Osnabrück | Sitemap