Familienrecht aus Osnabrück: Ab welchem Alter entscheidet das Kind über seinen Aufenthalt oder das Sorgerecht ?
Beschluss vom 28.3.2019: Ein 13-jähriges Kind, das keinen Kontakt zum Vater wünschte, äußerte sich schwankend und unentschlossen über dessen Mitsorgerecht.Mit dieser Situation musste sich das OLG Köln im Beschluss vom 28.3.2019 ( 10 UF 18/19) beschäftigen und beantwortete die Ausgangsfrage völlig richtig mit: NIE !
Viele Mandanten glauben, dass Kinder ab 14 über ihren Aufenthalt und auch sonstige Belange entscheiden dürfen. Das ist nicht richtig, aber ein verbreiteter Rechtsirrtum.
Der Wille des Kindes – ob 14 oder jünger – ist immer nur ein Gesichtspunkt bei Beurteilung des Kindeswohls durch das Gericht. In der Entscheidung des OLG hatten die Richter Anlass, im Interesse des Kindeswohls vom geäußerten Willen des Kindes abzuweichen.
In der täglichen Praxis gibt es viele Fälle, die sich mit dieser Problematik befassen müssen. Persönlich betroffen sind die Kinder vor allem in den Fällen, in denen es um einen abgelehnten oder geforderten Umgang mit dem anderen Elternteil geht oder wenn zu entscheiden ist, bei welchem Elternteil die Kinder leben. Hier gilt es unter Wahrung der Kindeswohlinteressen eine diese am wenigsten belastende Lösung zu finden, zu der die Eltern sehr viel beitragen können.
Wir helfen und unterstützen in vergleichbaren Fällen. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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