Familienrecht aus Osnabrück: Kindesunterhalt 2019
Neue Düsseldorfer Tabelle: Am 1. Januar 2019 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Sätze beim Kindesunterhalt. Der Unterhalt erhöht sich automatisch, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, der sich an den Prozentsätzen der Regelbedarfsverordnung anlehnt. Sie erkennen das daran, ob ein Prozentsatz angegeben ist (z.B. “ 115 % des Regelbedarfs“ ) oder eine feste Summe.
Im letzteren Fall tritt die Erhöhung gerade nicht automatisch ein und Sie müssen ggfls. den Unterhaltspflichtigen auffordern, den höheren Betrag zu zahlen. Dabei müssen die Formalien des § 1613 BGB gewahrt werden.
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