Familienrecht aus Osnabrück: Impfung und gemeinsames Sorgerecht
Beschluss vom 3.5.2017: die getrennt lebenden und beide sorgeberechtigten Eltern konnten sich nicht über eine Schutzimpfung ihres Kindes einigen und beantragten wechselseitig die Übertragung der Gesundheitsfürsorge auf sich.
Die Mutter, bei der das Kind lebte, argumentierte u.a. damit, dass sie trotz gemeinsames Sorgerecht die Entscheidung über solche Schutzimpfungen alleine treffen könne. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vorherigen Entscheidungen, wonach hier dem Vater die Gesundheitsfürsorge allein übertragen wurde.
Sie müssen bei vergleichbaren Problemlagen sorgfältig differenzieren:
Wenn das Kind bei einem Elternteil seinen Lebensmittelpunkt hat, entscheidet dieser über die alltäglichen (Routine-) Angelegenheiten allein. Beispiele ? Wie lange bleibt das Kind auf, die Frage der täglichen Ernährung, Routine-Arztbesuche etc.
Nur bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung müssen beide Elternteile entscheiden: Schulwechsel, der Aufenthalt als solches, religiöse Erziehung (Taufe, Konfirmation, Kommunion ) etc.
Hier hat der BGH am 3.5.2017 (XII ZB 157/16) entschieden, dass eine Schutzimpfung keine alltägliche Angelegenheit sei und daher entweder eine Einigung der Eltern vorliegen oder eben einem Elternteil nach § 1628 BGB durch das Gericht die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen werden müsse.
Ähnlich wird bei anderen Sachverhalten entschieden, z. B. eine Auslandsreise mit den Kindern in ein gefährliches Land, die Auswahl der Kita oder der Schule.
Was der BGH hier in der Sache entschieden hat, ist für Sie nicht von Relevanz: es kommt immer auf den Einzelfall an und wie die Eltern sich bei Gericht präsentieren. Wichtig zu wissen: Das Gericht entscheidet nicht die Frage als solche, also ob das Kind die Schutzimpfung erhält oder nicht, sondern nur darüber, welcher Elternteil die Entscheidung darüber treffen darf.
Sie erkennen, dass sehr sorgfältig vorgegangen werden muss, wenn Sie mit einer solchen Sorgerechtsproblematik befasst sind. Im Bedarfsfall wenden Sie an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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