Familienrecht aus Osnabrück: Wie lange Kindesunterhalt ?
Beschluss vom 3.5.2017: Eine Tochter beanspruchte von ihrem Vater gerichtlich Unterhaltszahlungen.
Sie bekam entgegen ihrer Absicht nach dem Abitur keinen Medizinstudienplatz und absolvierte eine Ausbildung. In diesem Beruf arbeitete sie dann noch eine Zeit lang und erhielt dann – nach ca. 2 Jahren – den lang ersehnten Studienplatz. Inzwischen war sie 26 Jahre alt.
Mit Beschluss vom 3.5.2017 hat der Bundesgerichtshof (XII ZB 415/13) den Unterhaltsanspruch abgewiesen.
Gemäß § 1610 BGB schulden Eltern ihren Kindern Unterhalt für eine angemessene Ausbildung. Die von uns dazu bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Mal geht es um Kinder, die ihre Ausbildung engagiert betreiben und die Eltern sich trotz vorhandener Mittel weigern, mal um solche, die ihre Ausbildung nur über Umwege absolvieren und die Eltern diesen Weg nicht mehr mittragen möchten.
Allen Fällen ist gemein, dass nur ein sorgfältiges Vorgehen bei der Einforderung oder der Abwehr des Unterhaltsanspruchs zum Erfolg führen kann. Die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Beteiligten sind akribisch zu ermitteln. Ist der Umweg entschuldigt ? Liegt Fehlverhalten oder nur Unvermögen vor ? Ist eine Belastung der Eltern zumutbar ? Bis zu welchem Alter ? Kann ich rückwirkend Unterhalt verlangen ?
Es gibt zahlreiche Aspekte zu beachten. Im Bedarfsfall wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.
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Lassen Sie sich von meinen Argumenten inspirieren. Und wenn Sie Fragen oder einen Terminwunsch haben, sprechen Sie uns einfach an.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt in Osnabrück.
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