Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Blitzmeldung: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindesunterhalt ab 1. August!!!

28. Juli 2015

News vom 28.7.2015: Soeben hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den ab 1.8.2015 geltenden erhöhten  Kindesunterhalt bekannt gegeben.

Ab dem 1.8.2015 steigt der monatliche Unterhalt für jedes Kind  um ca. 12,- € an. Zwar steigt – sogar rückwirkend zum 1.1.2015 – auch das Kindergeld an, was auf den Unterhalt angerechnet wird. Das wird aber erst ab 2016 berücksichtigt.

Hier finden Sie auf der Homepage des OLG Düsseldorf die neuen Unterhaltsbeträge.

Ab dem 1.1.2016 wird der Kindesunterhalt vorraussichtlich nochmals steigen.

In vielen Fällen steigt der Unterhalt aber nicht automatisch, sondern erst dann, wenn der Unterhaltspflichtige wirksam in Verzug gesetzt wurde. Wenden Sie sich daher unverzüglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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