Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Scheidungskosten absetzen bei Steuererklärung?

16. April 2015

Sie sind geschieden oder beabsichtigen die Einleitung eines Scheidungsverfahrens und möchten die Kosten steuerlich geltend machen?

Nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG (außergewöhnliche Belastungen) können Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Führung eines Rechtsstreites (Prozesskosten) in der Regel nicht von der Steuerlast abgezogen worden. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn es sich um Aufwendungen handelt, „ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“.

Als erstes Finanzgericht hat das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 16.10 2014  ( 4 K 1976/14) die Frage entschieden, dass die reinen Scheidungskosten zukünftig abzugsfähig sind. Sie seien eine außergewöhnliche Belastungssteuer. Für den Steuerpflichtigen sei es existenziell, sich aus einer zerrütteten Ehe lösen zu können.

Die Absetzbarkeit von Kosten für die Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung, Haushalt, Güterrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht wurde allerdings abgelehnt.

Der Bundesfinanzhof wird demnächst darüber entscheiden.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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