Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Neuberechnung Unterhalt 2015!

08. Januar 2015

News vom 8.1.2015:Sie wohnen in Osnabrück oder in Lotte, Westerkappeln oder Ibbenbüren und Umgebung?

Dann gelten für Sie ab 01.01.2015 neue Maßstäbe bei der Berechnung von Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt. Viele Einzelheiten zum Unterhaltsrecht, wie z. B. die Höhe des eigenen Existenzminimums, sind im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten, verabschieden die jeweils zuständigen Oberlandesgerichte in der Regel unterhaltsrechtliche Leitlinien, die im Internet veröffentlicht sind.

Die berühmtesten sind die Leitlinien des OLG Düsseldorf, auf deren Grundlage die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ für die Berechnung von Kindesunterhalt beruht. Für Osnabrück und Umgebung sind die Leitlinien des OLG Oldenburg, für die angrenzenden Gebiete zur Grenze Nordrhein-Westfalens die Grundsätze des OLG Hamm maßgeblich. Auf Grund der Neuregelungen ab 01.01.2015 werden sich für viele Betroffene die Zahlen beim Unterhalt ändern. So ist der Selbstbehalt für Unterhaltsansprüche gegenüber minderjährigen Kindern von 1.000,00 € auf 1.080,00 € angehoben worden.

Verdienen Sie also z. B. 1.500,00 € netto und zahlten bisher 500,00 € an mehrere Kinder an Unterhalt, reduziert sich dieser Betrag zukünftig auf 420,00 €.

Auch andere Selbstbehalte sind gestiegen, für den getrennt lebenden Ehegatten z. B. von 1.100,00 € auf 1.200,00 € oder für Unterhaltsansprüche von in der Ausbildung befindlichen volljährigen Kindern von 1.200,00 € auf 1.300,00 €.

Eine Änderung und Reduzierung des Unterhaltsanspruchs tritt auf gar keinen Fall automatisch ein. Ist der Unterhalt z. B. durch eine Jugendamtsurkunde, durch ein Gerichtsurteil oder in sonstiger Weise festgeschrieben und damit tituliert, tritt eine Änderung erst dann ein, wenn der Berechtigte sich damit (nachweislich!) einverstanden erklärt oder eine Abänderungsklage erhoben wird. In vielen Fällen kann die Abänderung nur mit Wirkung für die Zukunft umgesetzt werden.

Je eher Sie deshalb reagieren, desto besser und entlastender für Sie! Im Bedarfsfall wenden Sie sich deshalb schnellstmöglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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