Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht aus Osnabrück: Babyklappe und vertrauliche Geburt

05. Mai 2014

Am 01.05.2014 ist die Änderung des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (sogenanntes Schwangerschaftskonfliktgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz gibt in § 26 die Möglichkeit einer sogenannten vertraulichen Geburt, sodass die Schwangere ihr Kind nach Beratung und mit Unterstützung des Jugendamts auf die Welt bringen kann ohne ihre Familie oder andere Personen darüber zu informieren. Nach der Gesetzesnovelle soll es damit werdenden Müttern ermöglicht werden, ein Kind anonym und vor allem durch Ärzte unterstützt in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen.

Damit soll Müttern, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und auf Unterstützung angewiesen sind, geholfen werden.

Das Gesetz berücksichtigt auch die Interessen der Kinder, die natürlich einen Anspruch auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung haben. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass die Daten der Mutter von der Beratungsstelle aufgenommen und verschlossen in einem Umschlag an das Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftlicher Aufgaben weitergeleitet werden. Wenn das Kind dann 16 Jahre alt ist, hat es die Möglichkeit, die Identität der leiblichen Mutter zu erfahren. Die Mutter ist dann berechtigt, der Datenweitergabe zu widersprechen, kommt es darüber dann zum Streit, entscheidet das Familiengericht darüber, ob das Kind die Akten einsehen kann oder die Mutter anonym bleibt.

Immer wieder kommt es in der Rechtspraxis zu einer Kollision der Interessen der biologischen Eltern und ihrer Kinder. Hier spielen Persönlichkeitsrechte, aber auch natürlich sonstige familien- und erbrechtliche Ansprüche, wie z. B. die Frage von Unterhalt und auch Pflichtteilsansprüche, eine große Rolle. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.



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