Familienrecht aus Osnabrück: Scheidung durch Betreuer bei Alzheimer
Der Ehemann leidet an einer Demenzerkrankung vom Typ Alzheimer und beantragte über seine Betreuerin die Scheidung der Ehe. Die 20 Jahre jüngere Ehefrau wollte an der Ehe festhalten und vertrat deshalb die Auffassung, dass der Ehemann aufgrund seiner Erkrankung den Entschluß zur Ehescheidung nicht mehr rechtswirksam äußern könne.
Das Oberlandesgericht Hamm hat jedoch im Urteil vom 16.August 2013 (3 UF 43/13), veröffentlicht am 14.Oktober 2013, die Ehe antragsgemäß geschieden.
Erforderlich sei, dass die Antragstellung durch die Betreuerin durch das Betreuungsgericht genehmigt und erkennbar sei, dass der Ehemann seinen Scheidungsentschluss in der Vergangenheit wirksam geäußert habe, selbst wenn in der späteren mündlichen Verhandlung die Krankheit so weit fortgeschritten ist, dass eine Scheidungsabsicht nicht mehr erkennbar sei. Dies war nach Auffasssung des Senats der Fall, da der Ehemann in seiner richterlichen Anhörung im Rahmen der Einrichtung der Betreuung in einem bewusstseinsklaren Zustand die Trennungs- und Scheidungsabsicht erkennbar erklärt habe.
Das Urteil eröffnet für Betreuer und Angehörige in vergleichbaren Fällen die Möglichkeit, eine Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehegatten durchzuführen. Es geht selten um einen prominenten ehemaligen Sportmanager wie in dem Fall des OLG Hamm, sondern um die Sicherung der finanziellen Interessen des Betreuten. Wichtig für Sie ist die beweiskräftige Sicherung des Scheidungswillens, sodass es ratsam ist, im Bedarfsfall unverzüglich den Rat Ihres Fachanwalts für Familienrecht in Osnabrück einzuholen.
Und das Urteil räumt daneben auch mit einem weit verbreiteten Irrtum im Scheidungsrecht auf, indem nämlich – so wie es das Gesetz vorsieht – auch schon nach 1 Jahr Trennung eine Scheidung durchgeführt werden kann, selbst wenn der andere Ehegatte die Scheidung nicht will.
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