Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Neues aus dem Familienrecht 2013 aus Osnabrück

10. Januar 2013

Was gibt’s Neues im Familienrecht zum Jahresbeginn ?

1. Am 5. Dezember 2012  hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle 2013 veröffentlicht. Der Unterhalt für Kinder steigt nicht, in manchen Fällen wird sogar weniger gezahlt werden !

Die Düsseldorfer Tabelle bleibt unverändert. Das Oberlandesgericht begründet das mit dem für 2013 identischen Kinderfreibetrag, der vom Gesetzgeber nicht erhöht wurde. Der Kindesunterhalt beginnt also weiterhin mit 225,- € für Kinder unter 6 Jahren und einem Nettoeinkommen des Pflichtigen von bis zu 1.500,- €.

Aber das Existenzminimum des Zahlungspflichtigen, also sein Selbstbehalt wurde erhöht und zwar von 950,- € auf 1.000,- € für ArbeitnehmerInnen und von 770,- € auf 800,- € für Arbeitslose.

Das bedeutet, dass in vielen Fällen der Unterhaltspflcihtige 50,- €  weniger bezahlen muss, nämlich dann, wenn sein Einkommen nicht ausreicht, um die Unterhaltsansprüche komplett zu erfüllen. Verdient z.B. der Vater eines Kindes bei seinem Arbeitgeber nur 1.100,- € netto nach Abzug berufsbedingter Kosten, musste er bisher 150,- € Unterhalt zahlen, jetzt nur noch 100,- €. Oder hat er 3 Kinder und verdiente z.B. 1.500,- €, musste er bisher 550,- € zahlen, zukünftig nur noch 500,- €.

Aber auch hier gibt es Sonderfälle, in denen möglicherweise doch der volle Unterhalt gezahlt werden muss, wenn z.B. der Pflichtige nicht 40 Stunden in der Woche arbeitet oder einen Nebenjob annehmen muss. Es kommt auf den Einzelfall an ! Alle besonderern Umstände müssen berücksichtigt werden.

In den allermeisten Fällen tritt die Änderung nicht automatisch ein. Es hängt auch davon ab, ob ein so genannter Vollstreckungstitel vorliegt, also eine Jugendamtsurkunde oder ein Urteil, das zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.  Im Bedarsfall wenden Sie sich daher schnellst möglich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück.

2. Die Ehedauer wird bei der Bemessung der Dauer von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten zukünftig mehr berücksichtigt. In § 1578b BGB wird also demnächst, und zwar voraussichtlich ab dem 1.3.2013, neben den so genannten ehebedingten Nachteilen auch die Ehedauer allsBewertungskriterium für die Begrenzung oder Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen berücksichtigt.

3. Unterhaltsansprüche vor allem von Kindern können zukünftig im Ausland nach dem Haager Übereinkommen erleichtert vollstreckt werden.

4. Erwartet wird außerdem im Jahr 2013 die Stärkung des Umgangsrecht leiblicher Väter. Beschlossen ist jedoch noch nichts und es muss abgewartet werden, ob in dieser Legislaturperiode der Gesetzgeber noch aktiv wird.



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